Bauarbeiten und Verkehrssperrung Strassenabschnitt Junkholz-Juch-Schlatt

31. Mär 2023

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) wird die Durchfahrt auf dem Abschnitt Junkholz – Juch – Schlatt für den Verkehr wie folgt nicht möglich sein:

Teilstrecke Junkholz – Juch – Schlatt

Dauer: 17. April 2023 bis ca. Frühling 2024
Grund: Sanierung Güterwege Junkholz – Juch – Schlatt

Massnahmen:
Infolge der Strassensanierung ist sämtlicher Durchgangsverkehr auf der erwähnten Teilstrecke während der gesamten Bauzeit gesperrt. Die Grundeigentümer, welche durch die Verkehrsbehinderungen direkt betroffen sind, werden separat informiert. Die entsprechenden Signalisationen vor Ort sowie die Anweisungen der örtlichen Baufachkräfte sind zu beachten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

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